Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Geschäftsbereich „Mitfahrten in Rennfahrzeugen gegen Entgelt“ der AAV GmbH

Art der Veranstaltung

Mitfahrt gegen Entgelt

§ 1 Angebot, Leistung und Bezahlung

  1. Es gelten die bestellten Leistungen, welche aus dem Vertrag zwischen Veranstalter und Vertragspartner zustande kommen.
  2. Alle bestellten Leistungen sind mit Zugang der Rechnung fällig und sind daher unverzüglich nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
  3. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus.
  4. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall setzen wir Sie auf ein gleichwertiges Fahrzeug oder ein höherwertiges Fahrzeug ohne Zusatzkosten oder vereinbaren einen anderen Termin.
  5. Bei schlechten Wetterbedingungen kann der Termin verschoben werden. Die Einschätzung der Wetterlage liegt bei der AAV GmbH.

§ 2 Teilnahmebedingungen

  1. Vertragspartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Die Vertragspartner müssen körperlich und geistig so gesund sein, dass sie von einer Teilnahme keine Schäden körperlicher oder geistiger Art davontragen, selbstbestimmt über die Mitfahrt entscheiden können.
  3. Den Vertragspartner muss bewusst sein, dass die Mitfahrt zu erheblichen Belastungen des Körpers führen kann. Entsprechende Komplikationen (Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Blutdruckschwankungen, usw.) werden als zu erwartende „Nebenwirkung“ eingestuft, sind zu erwarten und stellen keinen Mangel dar.
  4. Alkoholisierte oder unter berauschenden Drogen stehende Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  5. Jeder Vertragspartner stimmt Film-, Foto- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung, sowie der unentgeltlichen Verwendung dieser in allen Medien zu.
  6. Den Anweisungen aller mit der Organisation der Veranstaltung beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder durch von Behörden angeordnete Auflagen, erforderliche Änderungen des Programms vorzunehmen oder ggf. auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht außer der Rückerstattung des Teilnahmeentgelts zu übernehmen.

§ 3 Vertragserklärung und Ausschluss der Haftung

  1. Die Vertragspartner tragen VOLLUMFÄNGLICH die ALLEINIGE zivil- und strafrechtliche Haftung und Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden.
  2. Die Vertragspartner erklären mit der Unterschrift des zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner zustande kommenden Vertrages den vollständigen Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung und der Mitfahrt stehen und zwar gegen: den Veranstalter, Fahrer und Helfer, außer für Schäden durch Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung. Dies umfasst auch bleibende Personenschäden oder Ableben infolge von Personenschäden.

§ 4 Rabattcode, Aktionsgutschein und deren Einlösung

  1. Rabattcodes und Aktionsgutscheine sind Gutscheine, die nicht käuflich erworben werden können, sondern die wir im Rahmen von Werbekampagnen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer ausgeben.
  2. Rabattcodes und Aktionsgutscheine sind nur für den angegeben Zeitraum und nur 1-mal im Rahmen des Bestellvorganges einlösbar. Einzelne Artikel können vom Rabattcode oder der Aktion ausgeschlossen sein. Mit Aktionsgutscheinen kann kein Geschenkgutschein erworben werden.
  3. Der Aktionsgutschein ist nicht in bar ablösbar und kann auch nicht auf das Kundenkonto gutgeschrieben werden.
  4. Eine Übertragung auf Dritte ist nicht möglich. Eine Kombination von anderen Rabatten und Aktionsgutscheinen ist nicht möglich.
  5. Sollte eine Bestellung mit Rabattcode bzw. Aktionsgutschein abgewickelt worden sein, so behalten wir und das Recht vor, Ihnen den ursprünglichen Preis der Ware, den Sie behalten, zu berechnen, falls – aufgrund Ihres Widerrufes – der gesamte Warenwert der Bestellung unter dem jeweiligen Mindestkaufwertes bzw. Aktionsgutscheines fällt.
  6. Der Teilnehmer hat vor Einlösung des Aktiongutscheines bei einer Mitfahrt eine Haftungsausschluss zu unterschreiben, unterschreibt er diesen nicht, ist der Gutschein nicht einlösbar und kann auch nicht in Bargeld umgetauscht werden.
  7. Sollte sich aufgrund von Wetterbedingungen oder höheren Gewalten der Termin zur Einlösung des Gutscheines verschieben, verlängert sich nicht automatisch die Gültigkeitsdauer des Gutscheines.
  8. Ein Gutschein ist nur mit folgenden Inhalten gültig: Gutscheinwert, Gutscheincode, Stempel, Datum, Unterschrift vom GF.

§ 5 Kündigung, Stornierung

  1. Bei Stornierung 14 Tage vor der Veranstaltung beträgt die Gutschrift 50% des Entgeltes und bei einer Stornierung 7 Tage vor der Veranstaltung 25% . Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung entfällt eine Gutschrift bzw. Erstattung.

§ 6 Anmeldung über Dritte

  1. Findet die Anmeldung über Dritte statt, erhält die zu befördernde Person vor der Veranstaltung eine Haftungsbeschränkung von Seiten des Veranstalters.
  2. Willigt die zu befördernde Person den Haftungsbeschränkungen nicht ein, findet die Beförderung nicht statt. In diesem Fall tritt § 5 in Kraft.

Sollten Teile eines Vertrages bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behält der verbleibende Teil des Vertrages bzw. der Geschäftsbedingungen seine Gültigkeit.

Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden grundsätzlich nicht Bestandteil, außer dies ist zusätzlich schriftlich von beiden Seiten vereinbart.

Gerichtsstand für alle Vertragspartner ist der Sitz der Firma AAV GmbH